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Grundsatzstreit wegen Tax-KI Accountable und Berufsrecht der Steuerberater


„KI‑Steuerberater“ vor Gericht: Was der Berliner Fall berufsrechtlich wirklich bedeutet

Im Berliner Streit um den „KI‑Steuerberater“ geht es nicht darum, ob Steuerberater:innen künftig noch KI nutzen dürfen. Es geht um etwas Grundsätzlicheres: Wie weit reicht der Schutz der Berufsbezeichnung „Steuerberater“ in einer Welt, in der Tax‑Tech‑Produkte wie selbstverständlich mitreden wollen? Ein Fall, der weit über das Steuerrecht hinausweist – und der Kanzleien wie Startups zeigt, wo die roten Linien verlaufen.

 

 

1. Worum es im Fall Accountable geht

Das Berliner Tax‑Tech‑Start‑up Accountable bietet seit Oktober 2023 einen Chatbot unter der Bezeichnung „KI‑Steuerberater“ an, der Selbstständige bei steuerlichen Fragen und der Optimierung ihrer Steuererklärungen unterstützen soll. Nach einer Beschwerde leitete die Steuerberaterkammer Berlin zunächst ein Abmahnverfahren ein und hat im Februar 2026 schließlich Unterlassungsklage beim Landgericht Berlin II (Az.: 61 O 90/26) erhoben.

 

Spannend ist dabei: Gegenstand der Klage ist nicht die Nutzung von KI als solcher, sondern der Name des Produkts.  

Aus Sicht der Kammer verstößt die Bezeichnung „KI‑Steuerberater“ gegen Wettbewerbsrecht und stellt eine unzulässige Verwendung der gesetzlich geschützten Berufsbezeichnung „Steuerberater“ gemäß § 43 StBerG dar.

 

Das vorangestellte „KI“ genügt der Kammer nicht, um klarzustellen, dass hinter dem Angebot keine zugelassene Berufsträgerin und kein zugelassener Berufsträger steht, sondern eine Softwarelösung. Der Vorwurf lautet im Kern: Die Bezeichnung sei geeignet, Verbraucher:innen über die Qualifikation und die berufsrechtliche Einordnung des Angebots zu täuschen – und Mitbewerber erheblich zu beeinträchtigen.

 

 

2. Berufsrechtlicher Rahmen: Geschützte Titel im digitalen Umfeld

Das Steuerberatungsgesetz knüpft die Berufsbezeichnung „Steuerberater“ an strenge Voraussetzungen: persönliche Bestellung, besondere fachliche Qualifikation, Unabhängigkeit, Verschwiegenheit und eine berufsrechtlich flankierte Haftung. Wer diese Anforderungen nicht erfüllt, darf den Titel nicht führen – auch nicht in Kombinationen, die geeignet sind, ein entsprechendes Berufsbild beim Publikum hervorzurufen.

 

Genau hier setzt die Argumentation der Kammer an.  

Bereits die Bezeichnung „KI‑Steuerberater“ soll nach ihrer Auffassung ausreichen, um ein Berufsbild zu suggerieren, das dem eines menschlichen Steuerberaters entspricht – nur eben mit dem Zusatz „KI“.

 

Berufsrechtlich geht es also nicht darum, neue Technologien zu verbieten.  

Es geht darum sicherzustellen, dass geschützte Berufsbezeichnungen nicht „virtualisiert“ werden und damit der Kern des Berufsbildschutzes – Qualität, Verantwortung und Haftung – ausgehöhlt wird.

 

 

3. KI in der Steuerberatung: erwünscht, aber im Rahmen der Gesetze & Berufsordnung

Parallel zu diesem Streit arbeitet die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) aktiv daran, den Einsatz von KI in der Steuerberatung zu strukturieren.  Anfang 2026 wurde ein FAQ‑Katalog veröffentlicht, der Kanzleien Orientierung zum verantwortlichen Einsatz von KI bietet – von Qualitätskontrolle über Dokumentation bis hin zu Haftungsfragen.

 

Die Linie ist eindeutig: KI soll als Werkzeug in der Berufspraxis genutzt werden können, die Verantwortung bleibt aber immer bei der Berufsträgerin bzw. beim Berufsträger. Berufsrechtlich besteht damit ein klarer Unterschied zwischen „Steuerberater:in nutzt KI“ und „KI ersetzt faktisch den Steuerberater“, ohne dass die berufsrechtlichen Sicherungsmechanismen greifen.

 

In der Vergangenheit haben KI‑Systeme mit Halluzinationen, falschen Verweisen und unvollständigen Einschätzungen gezeigt, wie riskant eine unreflektierte Auslagerung rechtlich relevanter Entscheidungen sein kann. Gerade in sensiblen Bereichen wie Steuer‑ und Rechtsberatung ist daher zentral, dass am Ende immer eine verantwortliche Person steht – nicht ein Tool.

 

 

4. Mögliche Signalwirkung für andere regulierte Berufe

Der Berliner Fall wird inzwischen nicht nur in der Steuerberater‑Community, sondern auch in der Legal‑Tech‑ und Health‑Tech‑Szene aufmerksam verfolgt.

 

Der Grund: Die Entscheidung könnte zur Blaupause dafür werden, wie weit KI‑Produkte in regulierten Märkten in der Außendarstellung gehen dürfen.

 

Wenn das Gericht zu dem Ergebnis kommt, dass Bezeichnungen wie „KI‑Steuerberater“ unzulässig sind, dürfte dies auch Angebote mit Labels wie „KI‑Arzt“, „KI‑Anwalt“ oder „KI‑Architekt“ betreffen. Je stärker ein Tool im Namen an eine geschützte Berufsbezeichnung anknüpft, desto eher werden Berufsrecht, Aufsicht und Haftungsregime ausgelöst.

 

Gleichzeitig könnte das Verfahren den Gesetzgeber und die Selbstverwaltungskörperschaften dazu veranlassen, die Grenzziehung zwischen zulässiger digitaler Unterstützung und unzulässiger berufsmäßiger Beratung durch KI‑Systeme nachzuschärfen. Im Mittelpunkt stehen dabei drei Fragen: Irreführung, Verantwortlichkeit im Schadensfall und Sicherung von Qualitätsstandards.

 

 

5. Einordnung: Berufsrecht als Leitplanke

Aus berufsrechtlicher Perspektive ist die Klage der Steuerberaterkammer konsequent.  

Wer eine geschützte Berufsbezeichnung – auch in abgewandelter oder mit „KI“ kombinierten Form – als Produktname nutzt, rührt am Kern des Berufsbildschutzes.

 

Der Fall zwingt Anbieter von KI‑gestützten Beratungsleistungen dazu, ihre Produktrolle sauber zu definieren:  

Ist das Tool ein Assistenzsystem, das Menschen bei ihrer Entscheidung unterstützt – oder tritt es nach außen als vollwertiger Ersatz für eine regulierte Berufsausübung auf?

 

Gleichzeitig zeigt der Streit, wie schmal der Grat zwischen notwendigem Verbraucherschutz und innovationshemmender Regulierung ist. Je nachdem, wie eng die Gerichte den zulässigen Rahmen für Bezeichnung und Funktionsumfang von KI‑Tools ziehen, kann dies zu mehr Rechtssicherheit und fairen Wettbewerbsbedingungen führen – oder den Markteintritt neuer Lösungen deutlich erschweren.

 

 

6. Praxisimpulse für Kanzleien

Für Kanzleien – ob Steuer‑ oder Rechtsberatung – lassen sich aus dem Fall einige praktische Leitlinien ableiten:

  • KI als Werkzeug, nicht als Titel verstehen.
    Nutzt KI‑Tools für Recherche, Entwürfe oder Vorstrukturierung, aber vermeidet Produktnamen oder Außenauftritte, in denen Software wie ein eigener „Steuerberater“ oder „Anwalt“ erscheint.
  • Berufsbildschutz aktiv mitdenken.
    Prüft bei neuen digitalen Services, ob Bezeichnungen, Leistungsversprechen und Marketingtexte geeignet sein könnten, den Eindruck eigenständiger berufsmäßiger Beratung durch eine KI zu erwecken – genau dort liegt die berufsrechtliche Grenze.
  • Interne KI‑Policy definieren.
    Orientiert euch an den FAQ‑Leitlinien der Bundessteuerberaterkammer und legt intern fest, wofür KI eingesetzt werden darf, wie Ergebnisse geprüft werden und wer die letztverantwortliche Person ist.
  • Transparenz gegenüber Mandanten sichern.
    Kommuniziert offen, wenn und wie KI eingesetzt wird, und macht deutlich, dass die Verantwortung für das Ergebnis immer bei der Berufsträgerin bzw. dem Berufsträger liegt – nicht beim Tool.

 

 

7. Praxisimpulse für Startups mit KI‑Steuer‑ oder Legal‑Produkten

Auch für Startups, die KI‑gestützte Steuer‑ oder Rechtsprodukte bauen, ist der Berliner Fall ein wichtiges Warnsignal – und eine Chance, von vornherein sauber zu gestalten:

  • Bezeichnungen sorgfältig wählen.
    Vermeidet geschützte Berufsbezeichnungen wie „Steuerberater“, „Rechtsanwalt“ oder „Arzt“ in Produktnamen, Claims und Domain‑Bezeichnungen – auch nicht in Kombination mit „KI“ oder ähnlichen Zusätzen.
    Setzt stattdessen auf neutrale Begriffe wie „Steuer‑App“, „Steuer‑Assistent“ oder „KI‑Tool für Steuerfragen“.
  • Produktrolle klar definieren.
    Macht in Onboarding, UI und AGB transparent, ob euer Angebot ein Self‑Service‑Tool, ein Assistenzsystem oder eine Lösung mit nachgelagerter menschlicher Prüfung ist – und vermeidet Versprechen, die eine vollwertige persönliche Beratung suggerieren.
  • Haftung und Verantwortlichkeit sauber regeln.
    Wenn ihr mit Aussagen wie „fehlerfrei“, „garantiert“ oder ähnlichen Zusagen arbeitet, muss klar sein, wer im Fehlerfall haftet, wie weit diese Zusagen reichen und welche Rolle menschliche Expert:innen tatsächlich spielen.
  • Dialog mit Kammern und Aufsicht suchen.
    Wer frühzeitig das Gespräch mit Kammern, Verbänden oder Selbstverwaltungskörperschaften sucht, reduziert das Risiko von Abmahnungen und nachgelagerten Unterlassungsverfahren – gerade bei potenziellen Präzedenzfällen wie im Berliner Fall.

Natürlich nutze auch ich KI in der Beratung und bei Kundengesprächen, aber Transparenz und Datenschutz sind mein Anspruch. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Gerichte diesen Fragen stellen werden, wenn es um Berufsrecht und KI geht; vielleicht wird das sogar in dieser Sache schon der BGH entscheiden müssen.