Der Berliner Fall „KI‑Steuerberater“ dreht sich nicht um ein Verbot von KI, sondern um den Schutz der Berufsbezeichnung „Steuerberater“ in regulierten Märkten. Die Kammer sieht in der Produktbezeichnung eine unzulässige Nutzung des geschützten Titels und eine Irreführung von Verbraucher:innen. Das Verfahren könnte Leitplanken für KI‑Produkte in allen reglementierten Berufen setzen.