Ich habe in vielen Start-ups erlebt, was Dr. Florian Neuber in der FAZ beschreibt: Geschwindigkeit vor Prozessen, Wachstum vor Strukturen – mit erheblichen rechtlichen und reputativen Risiken. Wer Compliance früh professionell aufsetzt, schafft Vertrauen bei Investor:innen und Kund:innen und schützt die eigene Story. Deshalb meine Empfehlung: Governance, Hinweisgebersystem und klare Verantwortlichkeiten pragmatisch etablieren – statt später teuer nachzusteuern.
Das LAG Hessen hat entschieden, dass der Betriebsrat bei der Einführung von Softwarelösungen kein erzwingbares Mitbestimmungsrecht in Datenschutzfragen hat. Datenschutz bleibt alleinige Verantwortung des Arbeitgebers, solange das Gesetz (DSGVO/BDSG) klare Vorgaben macht. Mitbestimmung greift nur bei Regelungen zur Leistungs- oder Verhaltenskontrolle. Das Urteil erleichtert Unternehmen die Einführung neuer IT-Systeme.