Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie 2023/970 verlangt ab Juni 2026 deutlich mehr Transparenz bei Gehältern: jährliche Berichte ab 100 Beschäftigten, Offenlegung von Gehaltsspannen im Bewerbungsprozess und ein umfassender individueller Auskunftsanspruch. Sie geht weit über das deutsche Entgelttransparenzgesetz hinaus und fordert objektive, geschlechtsneutrale Entgeltkriterien und strenge Sanktionen bei Verstößen.