Datenschutz · 03. Juli 2025
Das LAG Hessen hat entschieden, dass der Betriebsrat bei der Einführung von Softwarelösungen kein erzwingbares Mitbestimmungsrecht in Datenschutzfragen hat. Datenschutz bleibt alleinige Verantwortung des Arbeitgebers, solange das Gesetz (DSGVO/BDSG) klare Vorgaben macht. Mitbestimmung greift nur bei Regelungen zur Leistungs- oder Verhaltenskontrolle. Das Urteil erleichtert Unternehmen die Einführung neuer IT-Systeme.
Datenschutz · 25. Februar 2025
Blockchain und Datenschutz müssen nicht im Widerspruch stehen – sie können sich gegenseitig ergänzen und neue Standards für eine sichere und transparente Datenverarbeitung setzen.