Das LAG Hessen hat entschieden, dass der Betriebsrat bei der Einführung von Softwarelösungen kein erzwingbares Mitbestimmungsrecht in Datenschutzfragen hat. Datenschutz bleibt alleinige Verantwortung des Arbeitgebers, solange das Gesetz (DSGVO/BDSG) klare Vorgaben macht. Mitbestimmung greift nur bei Regelungen zur Leistungs- oder Verhaltenskontrolle. Das Urteil erleichtert Unternehmen die Einführung neuer IT-Systeme.
Bürokratie gilt oft als Hemmnis, bietet im ESG-Kontext aber auch Chancen: Sie schafft Transparenz, Vertrauen und bessere Risikosteuerung. Standardisierte Prozesse fördern Nachhaltigkeit, erleichtern den Zugang zu Kapital und sichern langfristige Wertschöpfung. Wichtig ist, Bürokratie effizient zu gestalten, damit sie Unternehmen und Aktionären echten Mehrwert bietet.