Die digitale Transformation und KI führen zu komplexeren Compliance-Pflichten: DSGVO und KI-Verordnung verlangen nicht nur die Einhaltung strenger Vorgaben, sondern auch prüffeste, effiziente Dokumentation. Unternehmen müssen risikoorientiert dokumentieren – von Verarbeitungsverzeichnissen über TOM bis DSFA. Synergien zwischen Datenschutz und KI-Compliance nutzen und so nachhaltige Rechtssicherheit und Effizienz gewährleisten.
Das LAG Hessen hat entschieden, dass der Betriebsrat bei der Einführung von Softwarelösungen kein erzwingbares Mitbestimmungsrecht in Datenschutzfragen hat. Datenschutz bleibt alleinige Verantwortung des Arbeitgebers, solange das Gesetz (DSGVO/BDSG) klare Vorgaben macht. Mitbestimmung greift nur bei Regelungen zur Leistungs- oder Verhaltenskontrolle. Das Urteil erleichtert Unternehmen die Einführung neuer IT-Systeme.